Ernährungsmedizin, Künstliche Ernährung, Parenterale Ernährung, Leipzig
Allgemeinärztliche Praxis Leipzig, PST, Ernährungsmedizin, Laserzentrum Ernährungsmedizin, Künstliche Ernährung, Parenterale Ernährung, Leipzig

Praxisschwerpunkt
Künstliche Ernährung Information für ärztliche Kollegen

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Praxisschwerpunkt Künstliche Ernährung:

Unsere Praxis hat sich auf die ärztliche Betreuung von ambulant versorgten, künstlich ernährten Patienten spezialisiert. Z. Z. betreuen wir ca. 950 Patienten vorrangig im Hausbesuch mit dieser Indikation. Ernährungsschwestern übernehmen die Belieferung und Mitbetreuung - wir sind verantwortlich für alle diagnostischen und therapeutischen Belange. Insbesondere stellen wir die Nahrung zusammen - die Form der künstlichen Ernährung sowie deren Zusammensetzung (Elektrolyte, Spurenelemente, Vitamine und die Nährstoffe selbst) werden individuell auf den jeweiligen Patienten abgestimmt.

Indikationen:

Künstliche Ernährung ist eigentlich gar nicht so künstlich, da sie oft den Erfordernissen der Patienten wesentlich näher kommt. Sie ist "gesünder" und oft nahrhafter als das, was heute gelegentlich als Normalkost vertilgt und verabreicht wird. Gerade ältere und schwer kranke Patienten sind aus pathologischen Gründen (Zahn/Gebißprobleme, Erkrankungen des MDT, zehrenden Erkrankungen), aber auch sozialen Gründen (mangelhafte Pflegesituation in Heimen oder zu Hause, besonders beim Füttern) oft nicht in der Lage, ihren täglich erforderlichen Nährstoffbedarf aufrechtzuerhalten. Generell soll der Arzt an eine zusätzliche oder ausschließliche Fremdernährung denken, wenn der Patient in eine katabole Stoffwechselsituation gekommen ist oder droht, in diese zu gelangen. Beweisende Parameter sind der BMI, der Gewichtsverlust, Albumin und das Gesamteiweiß. Für den Patienten ist es am vorteilhaftesten, wenn der Arzt den Zeitpunkt erkennen kann, bevor die katabole Katastrophe beginnt, die einzelnen Stoffwechselebenen zusammenbrechen.

Formen künstlicher Ernährung:

Es gibt 4 Formen der künstlichen Ernährung.: die Zusatzkost, die Nasensonde, die PEG o. FKJ-Versorgung sowie die Ernährung über den Port (o. Broviackathether).

  • Die Trinknahrung wird bei Patienten verordnet mit konsumierenden Erkrankungen, aber auch CED, solange der Patient in der Lage und Willens ist, normale Kost prinzipiell zuzuführen, also nur eine Ergänzung braucht. Der Geschmack wird allerdings nicht von jedem Patienten, gerade über längere Zeit, toleriert.
  • Eine Nasensonde eignet sich nur maximal 4 Woche zur Nährstoffzufuhr. Diese Sonde wird als sehr störend empfunden und verursacht bei längerer Liegedauer partielle Nekrosen.
  • Die Sondenkost über PEG (oder FKJ) ist dringend und viel häufiger indiziert als angenommen bei den vielfältigen geriatrisch - neurolog. Krankheitsbildern wie Demenz, Z. n. Apoplex usw., die mit zentralen Schluckstörungen einhergehen, oder deren anatomische Verhältnisse ein ungestörtes Schlucken nicht mehr erlauben. (z.B. sämtliche Tumoren des oberen MDT).
  • Eine Portversorgung ist indiziert, wenn eine Resorbtion oder das Legen einer Sonde aus anatomischen Gründen nicht mehr möglich ist. Hier handelt es sich in erster Linie um Tumorpatienten, die häufig wegen einer verabreichten Chemotherapie einen Port liegen haben.

Abwicklung und Kostenfragen :

  • Trinknahrung: Es besteht das Problem, dass die unterschiedlichen Kassen bei unterschiedlichen Krankheitsbildern verschieden die Kostenübernahmen handhaben. Hier gibt es letztlich kein Patentrezept. Das muss jeder Kollege in seinem Umfeld austesten.
  • Bei der Ernährung Sondenkost über PEG (oder FKJ) besteht überhaupt kein Diskussionsbedarf mit Krankenkassen. Die Indikation stellt der Arzt. Der Patient wird eingewiesen, die PEG gelegt. Der Patient verbleibt i d. R. 1 Tag zur Beobachtung wegen möglicher Blutungen im Krankenhaus. Es darf auf keinen Falle vergessen werden, dass geriatrische Patienten oft unter Betreuung stehen, die Betreuer schriftlich mit Kopie ihres Ausweises ihr Einverständnis dokumentieren müssen.
  • Bei der Portversorgung ist darauf hinzuweisen, das alleine die Medikation und Nahrung eines Portpatienten zwischen 6.000 -15 .000 € /Quartal beträgt. Abrechnungstechnisch sind Patienten mit künstlicher Ernährung eher undankbar. Alle Leistungen fallen entweder ins Praxis- oder die Nahrung ins Arzneimittelbudget. Die 7180 (der Schwesternhausbesuch mit ca. 5 € vergütet) ist die einzige GON, die als budgetfreie Leistung attraktiv sein kann.

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